
Das Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte in einer Privatpraxis
Die Suche nach einem Psychotherapieplatz ist oft eine belastende Geduldsprobe. Wer gesetzlich versichert ist, stößt im Kassensystem häufig auf monatelange Wartelisten. Als Privatpraxis kann ich zwar nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, doch es gibt einen Weg, wie Sie dennoch zeitnah Unterstützung bei mir erhalten können: das sogenannte Kostenerstattungsverfahren.
Was bedeutet das Kostenerstattungsverfahren?
Nach § 13 Abs. 3 SGB V haben gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis übernimmt. Die Grundvoraussetzung hierfür ist, dass Sie trotz unzumutbarer Wartezeiten keinen Therapieplatz bei einem zugelassenen Kassenpsychotherapeuten finden und dringend Hilfe benötigen. Der Ablauf bzw. die Voraussetzungen für das Kostenerstattungsverfahren sind leider nicht gesetzlich geregelt, weswegen jede Krankenkasse andere Vorgaben hat. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Vorraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sein müssen
Warum frühe Dokumentation entscheidend ist
Bevor Sie den ersten Kontakt zu meiner Praxis aufnehmen, können und sollten Sie bereits aktiv werden. Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen von Ihnen den Nachweis, dass Sie sich intensiv und erfolglos bemüht haben, einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten im Kassensystem zu bekommen. Je lückenloser Ihre Vorarbeit ist, desto reibungsloser verläuft später der Antrag.
Die Erfahrung hat bisher gezeigt, dass folgende Schritte oftmals wichtig sind, wewegen ich Ihnen diese Checkliste zusammengestellt habe:
Führen Sie ein Suchprotokoll: Notieren Sie bei jedem Anruf Datum, Uhrzeit, Name der Praxis, Telefonnummer sowie den Grund der Absage oder die genannte Wartezeit.
Weisen Sie mehrere Absagen nach: Halten Sie den Kontakt zu mindestens drei bis fünf Kassentherapeuten fest, die Ihnen keinen zeitnahen Platz anbieten konnten.
Nutzen Sie die Terminservicestelle (TSS) 116 117: Versuchen Sie, über die 116 117 (telefonisch oder online unter 116117.de) einen Therapieplatz vermittelt zu bekommen. Dokumentieren Sie auch diesen Versuch sorgfältig.
Vereinbaren Sie einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde: Vereinbaren Sie einen Termin für eine Psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Kassenpraxis (auch hierbei hilft die 116 117). Dort wird eine Erstdiagnose gestellt und festgestellt, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Sie erhalten im Anschluss das sogenannte Formular PTV 11, welches für den Antrag notwendig ist.
Konsiliarbericht und Dringlichkeitsbescheinigung durch einen Arzt: Lassen Sie sich von Ihrer Hausarztpraxis oder einer Facharztpraxis für Psychiatrie/Psychosomatik einen Konsiliarbericht ausstellen. Falls eine Dringlichkeit der Behandlung vorliegt, können Sie sich dort auch eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
Gemeinsam den Weg gehen
Wenn Sie diese Dokumentation bereits vor unserem ersten Gespräch Schritt für Schritt vorbereiten, sparen Sie wertvolle Zeit und meistens auch Kosten und schaffen eine solide Grundlage für den Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Soweit es mir rechtlich und organisatorisch möglich ist, unterstütze ich Sie gerne auf diesem Weg. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, sobald Sie die ersten Schritte eingeleitet haben.
Meine Kontaktdaten finden Sie direkt hier auf meiner Homepage unter Kontakt.
